Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1985

Geschäftszahl

85/01/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010072.X01