Verwaltungsgerichtshof
11.09.1985
85/01/0053
Im Rahmen der Ausübung der der Behörde im Paragraph 3, FrPolG 1954 eingeräumten freien Ermessens darf die bloß einmalige Übertretung einer Ordnungsvorschrift insbesondere dann nicht ohne weiteres zum Anlaß für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes genommen werden, wenn es sich um einen Verstoß von geringem Unrechtsgehalt handelt (Hinweis E 4.11.1966, 1990/65, VwSlg 7022 A/1966).
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010053.X02