Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1985

Geschäftszahl

85/01/0053

Rechtssatz

Im Rahmen der Ausübung der der Behörde im Paragraph 3, FrPolG 1954 eingeräumten freien Ermessens darf die bloß einmalige Übertretung einer Ordnungsvorschrift insbesondere dann nicht ohne weiteres zum Anlaß für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes genommen werden, wenn es sich um einen Verstoß von geringem Unrechtsgehalt handelt (Hinweis E 4.11.1966, 1990/65, VwSlg 7022 A/1966).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010053.X02