Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Geschäftszahl

85/01/0010

Rechtssatz

Die Tatsache einer 7-maligen strafgerichtlichen Verurteilung rechtfertigt die Annahme des Vorliegens des Einbürgerungshindernisses des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1965.