Verwaltungsgerichtshof
21.11.1985
84/16/0241
GRS wie 1336/61 E 25. Februar 1963 RS 1
Für die Entstehung der Zollschuld nach dem ersten Tatbestand des Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, ZollG 1955 ist das subjektive Bewußtsein der Vorschriftswidrigkeit der Verfügung oder eine grobe fahrlässigkeit Unkenntnis der Vorschriften nicht erforderlich.