Eingangsabgabenvorschreibungen sind geeignete Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO, sodaß die fünfjährige Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt (Hinweis E 31.1.1969, 1353/67).Eingangsabgabenvorschreibungen sind geeignete Unterbrechungshandlungen iSd Paragraph 238, Absatz 2, BAO, sodaß die fünfjährige Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt (Hinweis E 31.1.1969, 1353/67).