Verwaltungsgerichtshof
13.12.1984
84/16/0175
Wenn jemand - auch unter Fälschung der Unterschrift eines anderen -
den Antrag der Abfertigung einer Ware zum freien Verkehr durch Verzollung stellt, so ist es nicht rechtswidrig, dieser Person die Rechtstellung des Verfügungsberechtigten iSd Zollgesetzes zuzuerkennen.