Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Geschäftszahl

84/16/0175

Rechtssatz

Wenn jemand - auch unter Fälschung der Unterschrift eines anderen -

den Antrag der Abfertigung einer Ware zum freien Verkehr durch Verzollung stellt, so ist es nicht rechtswidrig, dieser Person die Rechtstellung des Verfügungsberechtigten iSd Zollgesetzes zuzuerkennen.