Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1985

Geschäftszahl

84/14/0103

Rechtssatz

Enthält die Beschwerde entgegen der Bestimmung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG keine Angabe der Beschwerdepunkte, so kann sie dennoch in sachliche Behandlung genommen werden, allerdings allein deshalb, wenn sich die Beschwerdepunkte aus den Beschwerdegründen ableiten lassen.