Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1986

Geschäftszahl

84/13/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0006 E VS 1. Oktober 1985 VwSlg 6034 F/1985 RS 5

Stammrechtssatz

Das Erfordernis des "selbstgeschaffenen" Urheberrechts iSd Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 besagt nichts anderes, als daß die fragliche Tarifbegünstigung nur dem Urheber selbst und nicht auch demjenigen zukommen soll, der aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungsrechte verwertet.