Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1985

Geschäftszahl

84/12/0218

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0080 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10922 A/1982 RS 3

Stammrechtssatz

Das wichtige dienstliche Interesse iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979, das eine Versetzung zulässig macht, ist ausschließlich nach objektiven Merkmalen und nicht danach zu beurteilen, inwieweit der Beamte diese Momente schuldhaft herbeigeführt hat (Hinweis E 2.3.1981, 3011/80).