Verwaltungsgerichtshof
17.04.1985
84/11/0249
GRS wie 3172/78 E 9. März 1979 RS 1
Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung ist nur zulässig, wenn an sich die Voraussetzungen für deren Entziehung gegeben sind (Hinweis E 20.1.1966, 1704/65).