Verwaltungsgerichtshof
12.03.1986
84/11/0212
Zwei Alkoholdelikte innerhalb kurzer Zeit - das 2. Delikt qualifiziert durch 2-maliges Missachten des Rotlichts einer Verkehrssignalanlage - rechtfertigte die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit für die Zeit von ca. 18 1/2 Monaten ab der letzten Tat. (Hinweis auf E v. 28.6.1983, 82/11/0125, E v. 5.3.1986, 84/11/0320)