Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1985

Geschäftszahl

84/11/0187

Rechtssatz

Der Vertreter einer Partei darf sich ohne Rückfrage bei der Partei oder selbstständige Überprüfung nicht auf Erklärungen des Boten verlassen, die für die Einhaltung einer Frist relevant sind und nicht erkennbar von der Partei stammen.