Verwaltungsgerichtshof
11.06.1986
84/11/0165
Kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig außerhalb seines Auftrages (als Geschäftsführer ohne Auftrag) handelt. Dasselbe gilt für die Begleichung einer Schuld des Arbeitgeber durch den Arbeitnehemr ohne rechtliche Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis.