Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1986

Geschäftszahl

84/11/0165

Rechtssatz

Kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig außerhalb seines Auftrages (als Geschäftsführer ohne Auftrag) handelt. Dasselbe gilt für die Begleichung einer Schuld des Arbeitgeber durch den Arbeitnehemr ohne rechtliche Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis.