Verwaltungsgerichtshof
11.06.1986
84/11/0165
Die Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung nach Paragraph 72, Absatz 2
3. Satz KO wegen Nichterlages des verlangten Kostenvorschusses ist der Abweisung mangels hinreichenden Vermögens gleichzuhalten.