Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1986

Geschäftszahl

84/11/0165

Rechtssatz

Die Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung nach Paragraph 72, Absatz 2

3. Satz KO wegen Nichterlages des verlangten Kostenvorschusses ist der Abweisung mangels hinreichenden Vermögens gleichzuhalten.