Verwaltungsgerichtshof
19.02.1986
84/11/0050
Bei der Wertung iSd Paragraph 66, Absatz 3, KFG ist aus der Sicht der Verkehrssicherheit das Gebot, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer verletzt wurde, sofort anzuhalten und die erforderliche Hilfe zu leisten oder herbei zu holen, von großer Bedeutung; ein Verstoß dagegen ist daher schon an sich als verwerflich anzusehen. (Hinweis auf E vom 25.9.1985, 83/11/0173)