Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1985

Geschäftszahl

84/11/0011

Rechtssatz

Ausführungen zum Überwachungsverschulden des Rechtsanwaltes über seine Kanzleibedienstete, die das Ende der Frist des Paragraph 6, Absatz eins, IESG nicht vermerkte, dadurch dass der Rechtsanwalt trotz zweimaliger Befassung mit der Angelegenheit innerhalb der Frist eine Prüfung unterließ, ob die üblichen Fristvermerke vorgenommen wurden.