Verwaltungsgerichtshof
27.01.1987
84/10/0220
GRS wie 84/10/0219 E 27. Jänner 1987 RS 1
Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist nicht notwendig, wenn der Beschuldigte lediglich die Begehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung global bestreitet, obwohl ihm anlässlich der Strafverhandlung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben wurde.