Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1987

Geschäftszahl

84/10/0219

Rechtssatz

Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist nicht notwendig, wenn der Beschuldigte lediglich die Begehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung global bestreitet, obwohl ihm anlässlich der Strafverhandlung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben wurde.