Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1985

Geschäftszahl

84/10/0214

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0353/67 E 30. Juni 1969 VwSlg 7615 A/1969 RS 3

Stammrechtssatz

Das Gutachten eines Amtsachverständigen kann ohne Vorlage eines Gutachtens eines privaten Sachverständigen mit der Behauptung, es widerspreche den Erfahrungen der Wissenschaft nur dann von einer Partei mit Erfolg bekämpft werden, wenn erwiesen wird, daß das Vorbringen dieser Partei selbst auf dem Niveau eines wissenschaftlichen Gutachtens steht.