Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1985

Geschäftszahl

84/10/0214

Rechtssatz

Nur das gleichzeitige Vorliegen aller 3 in Absatz 7 Litera c, Salzburger NaturschutzG 1977 normierten negativen Tatbestandsvoraussetzungen hat den ausnahmsweisen Entfall der Anzeigepflicht nach dieser Bestimmung zur Folge.