Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1985

Geschäftszahl

84/10/0204

Rechtssatz

Für die Einstufung eines Produktes als "Arzneimittel" kann auch die "Art und Form des Inverkehrbringens" (hier:

gesundheitsbezogene Angaben auf dem "Testentwurf" für die Verpackung oder den Beipackzettel) herangezogen werden.