Verwaltungsgerichtshof
08.07.1985
84/10/0195
GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2
Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im Paragraph eins, Absatz eins, des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR dem Inkrafttreten dieses G entwickelten Arzneimittelbegriff ist kein Raum mehr.