Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1984

Geschäftszahl

84/10/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0369/79 E 30. Mai 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der gem Paragraph 4, Absatz 6, Stmk NatSchG vorgesehenen Entfernung handelt es sich um die Ausübung einer unmittelbaren behördlichen Zwangsgewalt, die Verwaltungsverfahrensgesetze finden keine Anwendung.