Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1984

Geschäftszahl

84/10/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0369/79 E 30. Mai 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Ankündigung verunstaltet das Bild einer Landschaft dann, wenn sie deren Aussehen so beeinträchtigt, dass es hässlich oder unansehlich wird; die Verunstaltung ist gröblich, wenn sie "ziemlich schlimm, heftig, stark", "auf grobe Art (Weise)" in Erscheinung tritt.