Verwaltungsgerichtshof
16.04.1984
84/10/0045
GRS wie 0592/80 E 24. Mai 1982 VwSlg 10743 A/1982 RS 4
Daß durch die Beteilung an Sprechchören im Rahmen einer (gesetzlich nicht zulässigen) Versammlung, um dadurch gegen eine Ferngehaltenwerden von einer Veranstaltung zu protestieren, ein Zustand geschaffen wurde, der geordneten Verhältnissen an einem öffentlichen Ort widerspricht, liegt auf der Hand.