Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1985

Geschäftszahl

84/09/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2318/52 E 19. Jänner 1955 VwSlg 3627 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde hat im Rahmen der Beweiswürdigung festzustellen, ob die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen (hier: über die Entscheidung von Lungenkrebs) dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschungen und Erkenntnisse entspricht (bei widersprechenden Auffassungen durch Vernehmung eines Fachmannes des betreffenden Wissensgebietes als Sachverständigen-KOVG)