Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1985

Geschäftszahl

84/09/0141

Rechtssatz

Das Gutachten des ärztlichen Sachverständigen darf sich nicht darauf beschränken, ein Urteil abzugeben, sondern muss auch eine ausreichende Begründung der Aussage aufweisen. (Hinweis auf E vom 27.6.1956, 0175/54, und E vom 26.5.1972, 2177/70)