Verwaltungsgerichtshof
13.11.1985
84/09/0063
GRS wie 1294/63 E 24. April 1964 RS 1
Wenn auch eine eindeutige Feststellung der Ursachen eines Leidens nicht möglich ist, weil verschiedene Möglichkeiten bestehen, so kann doch gleichzeitig nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft eine bestimmte Ursache mit Sicherheit auszuschließen sein.