Verwaltungsgerichtshof
13.11.1985
84/09/0063
GRS wie 2241/51 E 27. Oktober 1953 VwSlg 3159 A/1953 RS 2
Für die Begründung des Anspruches auf Kriegsopferversorgung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.