Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Geschäftszahl

84/09/0031

Rechtssatz

Verstöße gegen Paragraph 28, Absatz eins, Litera a, iZm Paragraph 3, Absatz eins, AusländerbeschäftigungsG können auch in Ansehung verschiedener ausländischer Beschäftigter in ihrer Gesamtheit gesehen ein fortgesetztes Delikt darstellen.