Verwaltungsgerichtshof
07.03.1984
84/09/0031
Verstöße gegen Paragraph 28, Absatz eins, Litera a, iZm Paragraph 3, Absatz eins, AusländerbeschäftigungsG können auch in Ansehung verschiedener ausländischer Beschäftigter in ihrer Gesamtheit gesehen ein fortgesetztes Delikt darstellen.