Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Geschäftszahl

84/09/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0031 E 7. März 1984 VwSlg 11348 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Verstöße gegen Paragraph 28, Absatz eins, Litera a, iZm Paragraph 3, Absatz eins, AusländerbeschäftigungsG können auch in Ansehung verschiedener ausländischer Beschäftigter in ihrer Gesamtheit gesehen ein fortgesetztes Delikt darstellen.