Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.1986

Geschäftszahl

84/08/0234

Rechtssatz

Solange eine rechtskräftige bescheidmäßige Beitragsvorschreibung besteht, erfolgt die ihr entsprechende Entrichtung von Beiträgen nicht zu Ungebühr iSd Paragraph 69, ASVG. (Hinweis auf E vom 15.9.1978, 2300/77)