Verwaltungsgerichtshof
03.04.1986
84/08/0234
Solange eine rechtskräftige bescheidmäßige Beitragsvorschreibung besteht, erfolgt die ihr entsprechende Entrichtung von Beiträgen nicht zu Ungebühr iSd Paragraph 69, ASVG. (Hinweis auf E vom 15.9.1978, 2300/77)