Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1985

Geschäftszahl

84/08/0074

Rechtssatz

Die Nichtanführung des Liquidators als vertretungsbefugtes Organ einer als Partei einschreitenden GmbH begründet keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung nach sich ziehenden Zustellmangel.