Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1985

Geschäftszahl

84/08/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1040/50 E 2. Mai 1951 VwSlg 401 F/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Ein strafgerichtlicher Freispruch hindert die Verwaltungsbehörde nicht, den Sachverhalt selbständig festzustellen und zu würdigen.