Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1985

Geschäftszahl

84/08/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0017 E 13. September 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Auswanderung aus politischen Gründen liegt nicht nur dann vor, wenn sich der Betreffende aus politischen Gründen gegen die damaligen Träger der Macht im Staate und die von ihnen vertretene Ordnung stellte, sondern auch dann, wenn der Betreffende wegen Beziehungen zu einer Person jüdischer Abstammung einer konkreten politischen Verfolgung oder der begründeten Gefahr einer solchen ausgesetzt war. (Hinweis auf E vom 6.9.1972, 1009/72 und 26.4.1950, 2188/49, VwSlg 1392 A/1950)