Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1984

Geschäftszahl

84/08/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0877/79 E 12. September 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht die gewerbliche Befugnis zu einer bestimmten Tätigkeit, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ist für die Identität des Betriebsgegenstandes maßgebend.