Verwaltungsgerichtshof
27.09.1984
84/08/0020
GRS wie 0877/79 E 12. September 1980 RS 1
Nicht die gewerbliche Befugnis zu einer bestimmten Tätigkeit, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ist für die Identität des Betriebsgegenstandes maßgebend.