Verwaltungsgerichtshof
06.12.1984
84/06/0215
Liegt ein wirksamer Devolutionsantrag iSd Paragraph 73, Absatz 2, AVG nicht vor, so ist die Oberbehörde auch dann nicht zuständig geworden, wenn sie ihre Entscheidungspflicht "anerkannt" hat und - als unzuständige Behörde - das Verfahren selbst durchführt.
ECLI:AT:VWGH:1984:1984060215.X01