Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1984

Geschäftszahl

84/06/0143

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Präklusion kommt es nicht darauf an, ob der Nachbar in einer Verhandlung über ein Bauansuchen konkrete Einwendungen infolge einer Belehrung durch Sachverständige oder den Verhandlungsleiter zurückgenommen hat, sondern nur, ob er Einwendungen aufrecht erhalten hat oder nicht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

84/06/0144