Verwaltungsgerichtshof
13.09.1984
84/06/0143
Zur Beurteilung der Präklusion kommt es nicht darauf an, ob der Nachbar in einer Verhandlung über ein Bauansuchen konkrete Einwendungen infolge einer Belehrung durch Sachverständige oder den Verhandlungsleiter zurückgenommen hat, sondern nur, ob er Einwendungen aufrecht erhalten hat oder nicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
84/06/0144