Verwaltungsgerichtshof
24.11.1988
84/06/0097
GRS wie 86/07/0065 E 21. Oktober 1986 RS 10
Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
84/06/0099
84/06/0100
ECLI:AT:VWGH:1988:1984060097.X05