Verwaltungsgerichtshof
04.04.1991
84/05/0176
Dem Nachbarn kommt im Bauplatzbewilligungsverfahren keine Parteistellung zu (Hinweis E 29.11.1979, 2467 - 2472/79). Der Nachbar kann aber im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auch in Bezug auf die Bauplatzbewilligung alle jene Fragen aufwerfen, in denen ihm im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Mitspracherecht zusteht.