Verwaltungsgerichtshof
04.04.1991
84/05/0176
Eine Stützmauer ist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben iSd Paragraph 41, Absatz 2, Litera a, OÖ BauO, jedoch weder ein Neubau, Zubau noch Umbau von Gebäuden. Daher ist für derartige Bauvorhaben eine Bauplatzbewilligung nicht erforderlich.