Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1991

Geschäftszahl

84/05/0176

Rechtssatz

Eine Stützmauer ist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben iSd Paragraph 41, Absatz 2, Litera a, OÖ BauO, jedoch weder ein Neubau, Zubau noch Umbau von Gebäuden. Daher ist für derartige Bauvorhaben eine Bauplatzbewilligung nicht erforderlich.