Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1985

Geschäftszahl

84/04/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0097/78 E 10. Mai 1979 VwSlg 9837 A/1979 RS 6

Stammrechtssatz

Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage sind gemäß dem Paragraph 81, GewO 1973 keine anderen als jene, an die das Gesetz in seinem Paragraph 77, die Errichtung einer Anlage knüpft; ein Vergleich mit den Immissionen der genehmigten Betriebsanlage ist, soweit sie die "örtlichen Verhältnisse" mitbestimmen, nur bei der Beurteilung der Zumutbarkeit (Paragraph 77, Absatz 2, GewO 1973) anzustellen. (Hinweis auf VwGH vom 28.1.1976, Zl. 1130/73).