Verwaltungsgerichtshof
16.04.1985
84/04/0104
Anzeigen von Nachbarn können nicht als Einwendungen iS des § 356 Abs 3 GewO 1973 angesehen werden.Anzeigen von Nachbarn können nicht als Einwendungen iS des Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 angesehen werden.
ECLI:AT:VWGH:1985:1984040104.X09