Verwaltungsgerichtshof
16.04.1985
84/04/0104
Gem Paragraph 356, Absatz 3, GewO ist für die Begründung der Parteistellung nicht die darauf gerichtete Absicht der Beteiligten, sondern allein die Erhebung einer entsprechend qualifizierten Einwendung maßgebend.
ECLI:AT:VWGH:1985:1984040104.X08