Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1985

Geschäftszahl

84/04/0104

Rechtssatz

Gem Paragraph 356, Absatz 3, GewO ist für die Begründung der Parteistellung nicht die darauf gerichtete Absicht der Beteiligten, sondern allein die Erhebung einer entsprechend qualifizierten Einwendung maßgebend.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040104.X08