Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1984

Geschäftszahl

84/04/0088

Rechtssatz

Liegt ein Sachverhalt vor, demzufolge lediglich ein gewisser Grad der Vermutung vorhanden ist, dass eine Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, nicht eintreten werde, so ist der Tatbestand, dass ".... zu erwarten ist, dass eine Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, ausgeschlossen ist", nicht erfüllt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040088.X01