Verwaltungsgerichtshof
13.11.1984
84/04/0088
Liegt ein Sachverhalt vor, demzufolge lediglich ein gewisser Grad der Vermutung vorhanden ist, dass eine Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, nicht eintreten werde, so ist der Tatbestand, dass ".... zu erwarten ist, dass eine Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, ausgeschlossen ist", nicht erfüllt.
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040088.X01