Verwaltungsgerichtshof
09.10.1984
84/04/0084
Wird eine für einen bestimmten Zeitraum zu betreibende Betriebsanlage in Hinsicht auf die Verwendung einer best. Maschine genehmigt, so kann aus der Angabe des Betriebsinhabers, es werde "üblicherweise" mit einer anderen (offenbar leisen) Maschine gearbeitet, nicht der Schluss auf geringere zu erwartende Immissionen gezogen werden.