Verwaltungsgerichtshof
26.06.1984
84/04/0052
Ob für die Inanspruchnahme von Leistungen des Gastgewerbebetriebes im Einzelfall ein Entgelt verlangt wird oder nicht, kommt es im Falle des Aufenthaltes in den Betriebsräumen oder sonstigen Betriebsflächen nicht an. (Hinweis auf E vom 30.6.1976, 2306/75)