Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Geschäftszahl

84/04/0052

Rechtssatz

Ob für die Inanspruchnahme von Leistungen des Gastgewerbebetriebes im Einzelfall ein Entgelt verlangt wird oder nicht, kommt es im Falle des Aufenthaltes in den Betriebsräumen oder sonstigen Betriebsflächen nicht an. (Hinweis auf E vom 30.6.1976, 2306/75)