Verwaltungsgerichtshof
23.10.1984
84/04/0042
GRS wie 2958/80 E 11. Dezember 1981 VwSlg 10616 A/1981 RS 2
Die Gefährdung der Gesundheit ist eine Einwirkung auf den menschlichen Organismus, deren Art und Nachhaltigkeit über eine bloße Belästigung hinausgeht. Die Abgrenzung ist von der Behörde im Rechtsbereich jeweils unter Heranziehung von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen.