Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1984

Geschäftszahl

84/04/0020

Rechtssatz

Eine Genehmigung nach Paragraph 81, GewO setzt begrifflich das Bestehen einer genehmigten Betriebsanlage (etwa auch iSd Übergangsbestimmung des Paragraph 376, Ziffer 11, Absatz 2,), die geändert werden soll, voraus.