Verwaltungsgerichtshof
29.05.1984
84/04/0020
Eine Genehmigung nach Paragraph 81, GewO setzt begrifflich das Bestehen einer genehmigten Betriebsanlage (etwa auch iSd Übergangsbestimmung des Paragraph 376, Ziffer 11, Absatz 2,), die geändert werden soll, voraus.