Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1984

Geschäftszahl

84/04/0004

Rechtssatz

Unter einer "Diskothek" ist ein solches Tanzlokal zu verstehen, in welchem Schallplatten- bzw. Tonbandmusik erzeugt wird. Die Musikdarbietung durch sog. "Livebands" (d.s. persönlich auftretende Tanzkapellen) ist mit einem derartigen Projekt nicht erfasst.